Unterstützung



Gefällt Ihnen der nachfolgende Beitrag? Ja?

... dann unterstützen Sie uns bitte durch den Besuch unserer Sponsoren-Webseiten (rechts neben dem Beitrag) und
durch Weiterverbreitung über die am Artikel-Ende sichtbaren SHARE-Buttons! Vielen, herzlichen Dank!

Donnerstag, 6. November 2014

Apropos "Fremde Richter"... *** Wieder ein Entscheid gegen die Schweiz!







Italien nicht asylfähig: 

EGMR-Richter geben Familie aus Afghanistan Recht


Markus Gärtner


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rüttelt mit einem brisanten Urteil an der europäischen Asylpolitik. Die Richter in Straßburg gaben jetzt einer Familie mit sechs Kindern aus Afghanistan Recht, die gegen ihre Abschiebung aus der Schweiz nach Italien geklagt hatte.
Die Familie Tarakhel war 2011 über Italien in die EU eingereist und hatte ihren ersten Asylantrag gestellt. Sie reiste dann aber weiter nach Österreich, wo ihr Antrag abgewiesen wurde. Schließlich wollten die Tarakhels in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.

Die Schweizer Behörden lehnten die Aufnahme unter Hinweis auf das Ersteinreiseland Italien ab. Die Familie legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, weil sie wegen der Zustände im italienischen Asylwesen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung als nicht gewährleistet sah.

Der EGMR gab der Familie jetzt Recht und rügte die Schweiz, sie müsse ausreichende Zusicherungen aus dem Zielland Italien dafür einholen, dass die Familie menschenwürdig untergebracht werde!

Hintergrund dieses Streits ist die sogenannte Dublin-Verordnung. Sie sieht vor, dass für Asylsuchende das Land zuständig ist, über das der Bewerber in die EU eingereist ist. Flüchtlinge, die in einem anderen Land Asyl beantragen, werden wieder in das Ersteinreiseland zurückgeschickt.

Die Verordnung wird auch in der nicht zur EU gehörenden Schweiz angewendet

Die Tarakhels waren in einem Boot über das Mittelmeer nach Italien eingereist und provisorisch in einer Schule untergebracht worden. Später wurde ihnen eine kleine Unterkunft zugeteilt, in der aufengstem Raum 50 Asylbewerber lebten.

Die Richter des EGMR sind der Auffassung, dass zumindest im Falle von Familien mit Kindern die Abschiebung nach Italien nicht mit den Menschenrechten vereinbar ist, wenn keine individuelle Zusicherung Italiens vorliegt, dass eine dem Alter der Kinder angemessene Betreuung und gemeinsame Unterbringung möglich ist.

Der Fall der afghanischen Familie ist kein Einzelfall. In Deutschland klagen zahlreiche Asylbewerber und Flüchtlinge gegen eine Abschiebung nach Italien. Sie fürchten dort Obdachlosigkeit und Verelendung. Hiesige Verwaltungsgerichte haben schon zahlreiche derartige Abschiebungen gestoppt.

Die Schweizer Behörden haben als Reaktion auf das EGMR-Urteil angekündigt, bei den zuständigen italienischen Stellen die von den Richtern geforderten Garantien einzuholen.

Der Spruch der Straßburger Richter macht es Asylbewerbern leichter, zuerst über Italien in die EU einzureisen, sich dann ein anderes Land wie Deutschland auszusuchen, und sich anschließend gegen eine Abschiebung nach Italien zu wehren.

Einer Gleichverteilung der Lasten innerhalb der EU wird damit nicht geholfen. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl begrüßen dennoch das Urteil, weil es auf die Situation in Italien besser aufmerksam macht.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Share IT