Paragraf 103 – Majestätsbeleidigung
Der Gauck möchte die Abschaffung des Paragrafen 103 bremsen. Einen solchen Schritt solle man in Ruhe bedenken. Merkel wollte diesen Paragraf 103 bis 2018 gestrichen sehen. Was versteht der Gauck also mit “in Ruhe bedenken” – 10 Jahre, 15 Jahre?, (dann ist er vielleicht schon nicht mehr unter den Lebenden).
Er glaubt wohl, es wäre noch die Zeit, als die Pfaffen noch das Regiment führten und das Volk wie Würmer kuschen mussten… Diese Zeit ist zum Glück (nicht Go.. sei Da..) vorbei. Nicht vergessen darf man, dass dieser ominöse Paragraf aus dem fernen Jahr 1871 stammt und Monarchen und den Adel schützen wollte. Also höchste Zeit ihn im Müllkübel der Geschichte zu versenken. Es lebe die Volksherrschaft (wäre ja die Demokratie), nicht die Monarchie.
Warum ist der Paragraf 103 umstritten?
Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor – verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Demnach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Vor allem aber führen Kritiker an, dass der Paragraf 103 nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich stammt er aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte das Recht monarchischer Oberhäupter.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html
.Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.
“Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient”, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.
http://de.reuters.com/article/deutschland-bundespr-sident-gesetz-idDEKCN0XJ1DT
Majestätsbeleidigung sollte nicht strafbar sein
Ein Rechtsstreit in der Politik: Soll der Paragraf 103 gestrichen werden? Ausgelöst hat die Debatte die Affäre „Böhmermann“. Nun braucht das Strafrecht mehr Frischluft und weniger Obrigkeitsdenken.
Ein
Kommentar von Jan Rübel
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