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Montag, 2. Mai 2016

Darüber diskutiert Deutschland *** Paragraf 103 – Majestätsbeleidigung


Paragraf 103 – Majestätsbeleidigung

Der Gauck möchte die Abschaffung des Paragrafen 103 bremsen. Einen solchen Schritt solle man in Ruhe bedenken. Merkel wollte diesen Paragraf 103 bis 2018 gestrichen sehen. Was versteht der Gauck also mit “in Ruhe bedenken” – 10 Jahre, 15 Jahre?, (dann ist er vielleicht schon nicht mehr unter den Lebenden).


Er glaubt wohl,  es wäre noch die Zeit, als die Pfaffen noch das Regiment führten und das Volk wie Würmer kuschen mussten… Diese Zeit ist zum Glück (nicht Go.. sei Da..) vorbei. Nicht vergessen darf man, dass dieser ominöse Paragraf aus dem fernen Jahr 1871 stammt und Monarchen und den Adel schützen wollte. Also höchste Zeit ihn im Müllkübel der Geschichte zu versenken. Es lebe die Volksherrschaft (wäre ja die Demokratie), nicht die Monarchie.


Warum ist der Paragraf 103 umstritten?


Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor – verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Demnach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Vor allem aber führen Kritiker an, dass der Paragraf 103 nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich stammt er aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte das Recht monarchischer Oberhäupter.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html

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Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.


“Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient”, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.


http://de.reuters.com/article/deutschland-bundespr-sident-gesetz-idDEKCN0XJ1DT


Majestätsbeleidigung sollte nicht strafbar sein


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Ein Rechtsstreit in der Politik: Soll der Paragraf 103 gestrichen werden? Ausgelöst hat die Debatte die Affäre „Böhmermann“. Nun braucht das Strafrecht mehr Frischluft und weniger Obrigkeitsdenken.


Ein Kommentar von Jan Rübel

So einfach geht es nun wohl doch nicht: Bis 2018, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, solle ein Paragraf aus dem Strafrecht gestrichen werden – der mit der Nummer 103 und welcher die Ahndung der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder oder Diplomaten vorsieht.


Die Debatten rund um die „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan haben plötzlich einen Paragrafen nach oben gespült, den nur wenige kannten und der eher als Prüfungsaufgabe für Jura-Studierende denn für praktische Anwendung in Frage kam. Gäbe es ihn nicht, hätte die Bundesregierung in der Causa „Böhmermann“ keine Krise an der Backe gehabt. Also: Weg damit, entschied Merkel.


Wie sich Jan Böhmermann auf seinen Prozess vorbereitet, lesen Sie hier.


Doch nun regt sich Widerstand. Bundespräsident Joachim Gauck mahnte, solch einen Schritt solle man in Ruhe bedenken; das klingt nach Zweifeln. Und auch in der Union melden sich Stimmen, die dem Paragrafen mit der „Majestätsbeleidigung“ etwas abgewinnen können.


Daraus erneut eine Regierungskrise zu stricken ist Dichtung. Paragrafen des Strafrechts sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft – soll einer hinzukommen oder wegfallen, benötigt das eine intensive und ruhig abwägende Debatte. Dass man also darüber nun, nach dem ersten Hühnerstallgehabe im Zuge des Falls „Böhmermann“, nachdenklicher herangeht und keine Schnellschüsse plant, ist vernünftig und normal. Merkel strauchelt nicht, wenn Gauck hustet.


Also: Meiner Meinung nach gibt es gute Gründe, diesen Paragrafen 103 zu streichen.




Der arme Adel


Seinen Ursprung hat er im Jahr 1871, damals herrschte in Deutschland ein Kaiser, und der Paragraf sollte kaiserliche Oberhäupter schützen, heißt: die Machtcliquen des nationalen wie internationalen miteinander verbandelten Adels schützen, damit sie sich weiterhin auf Kosten der Bevölkerungsmehrheiten bereichern und ausleben konnten. Die Geschichte beendete irgendwann diese Ausbeutung. Damit hätte auch dieser Paragraf enden können.


Tat er aber nicht. Im Wortlaut heißt er:

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“


Das ist eine harte Strafe – verglichen mit dem, was man für eine Beleidigung normal sterblicher Zivilisten kassiert; das ist ungefähr bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.


Lesen Sie hier, weswegen der Paragraf 103 in der Großen Koalition derart umstritten ist.


https://de.nachrichten.yahoo.com/majest%C3%A4tsbeleidigung-sollte-nicht-strafbar-sein-100723395.html

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Siehe auch:

Beleidigungen von Religionen und Majestäten (in Deutschland)

https://hubwen.wordpress.com/2015/01/11/beleidigungen-von-religionen-und-majestaten-in-deutschland/

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Gruß Hubert

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